ICAO-Sprachprüfung
ICAO-Sprachanforderungen
Seit dem 5. März 2008 ist die Regelung der ICAO über den Nachweis von Sprachkenntnissen in Kraft und mit Ende des Jahres 2010 endet die bisherige Übergangsreglung.
Das heißt:
Alle Piloten, die den Funksprechverkehr in englischer Sprache im In- und Ausland abwickeln wollen benötigen ab dem 31.12.2010 neben dem AZF oder BZF I einen Nachweis über einen bestandenen ICAO Sprachtest. Auch die früher gängige Praxis einen qualifizierten „Funker“ als Co-Pilot mitzunehmen ist nicht mehr erlaubt. Der verantwortliche Pilot muss seine Sprachkenntnisse nachweisen.
Luftsportgeräteführer (UL Piloten), und GPL-Inhaber sind bisher davon ausgenommen.
Gemäß § 125 LuftPersV muss mindestens Level 4 der ICAO Klassifikation nachgewiesen werden, wobei Level 1 Anfängerniveau und Level 6 Expertenniveau ist.
Es wird zwischen Erst- und Verlängerungsprüfung unterschieden. Der Prüfungsumfang ist nahezu identisch. Nur müssen bei einer Erstprüfung 2 Prüfer anwesend sein, was Aufwand und Kosten natürlich erhöht. Bei der Verlängerungsprüfung reicht ein Prüfer.
Die Prüfung besteht aus dem Teil Hörverstehen und dem Teil Sprachfertigkeiten.
Im Teil Hörverstehen (ca. 20 Minuten) werden von einem Tonträger acht Texte (bei Level 4) in englischer Sprache aus der Luftfahrt zweimal vorgespielt. Aus einem dazugehörigen Prüfungsbogen ist von drei Möglichkeiten (Multiple-Choice-Verfahren) eine Antwort zuzuordnen (Mindestens sechs richtige Antworten erforderlich).
Im Teil Sprachfertigkeiten findet ein Dialog (ca. 10 Minuten) in englischer Sprache statt. In diesem Teil wird u.a. wird ein Bild aus der Luftfahrt vorgelegt, welches besprochen wird.
Unter diesem Link kann man sich eine Modelprüfung von LBA ansehen:
www.lba.de/cln_011/DE/Luftfahrtpersonal/Sprachanforderungen/Modellpr%C3%BCfung.html?nn=23192
Die Prüfung ist bei Nichtbestehen beliebig oft wiederholbar.
Die Fluggemeinschaft Rennefeld bietet Sprachprüfungen für Level 4 und Level 5 an.
Erstprüfung :
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Level 4:
Level 5: |
80,- Euro
DAeC oder AOPA Mitglieder: 50,- Euro
90,- Euro DAeC oder AOPA Mitglieder: 70,- Euro |
Verlängerung :
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Level 4:
Level 5: |
50,- Euro
DAeC oder AOPA Mitglieder: 20,- Euro
80,- Euro DAeC oder AOPA Mitglieder: 35,- Euro |
Alle Piloten, die ihre AZF- oder BZF I -Lizenzen vor dem 23.09.2008 erworben haben, können noch bis zum 31.12.2010 eine Verlängerungsprüfung Level 4 ablegen.
In allen anderen Fällen ist zunächst eine Erstprüfung notwendig.
Wiederholungsintervalle: | PPL, CPL ohne IR: | 4 Jahre (Level 4), | 8 Jahre (Level 5) |
PPL/IR, CPL/IR, ATPL: | 3 Jahre (Level 4), | 6 Jahre (Level 5) |
Es sind keine Wiederholungsprüfungen mehr erforderlich, wenn eine Sprachprüfung Level 6 erfolgreich abgelegt wird.
Eventuell vorliegende Übergangsbescheinigungen sind nur noch bis 31.12.2010 gültig. D.h. auch Inhaber eines BZFI oder AZF dürfen damit ab dann nicht mehr ins Ausland fliegen.
Weitere Fragen, Terminabsprachen oder Anmeldung bitte per e-mail an:
sprachpruefung[ät]rennefeld.de